Vertragsrecht

Bei den vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Grundvoraussetzungen unbedingt beachtet werden: klare inhaltliche Regelungen, Vollständigkeit, Beachtung von Formvorschriften sowie ein wirksamer Abschluss. 

 Ein Vertrag entsteht durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen. Dabei sollen sich die beiden Parteien darüber klar sein, mit welchem Inhalt der Vertrag zustande gekommen ist. Vertragliche Vereinbarungen können sowohl in schriftlichen als auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Bei einem mündlichen Abschluss ist es sehr wichtig zu beachten, dass auch durch ein Telefongespräch eine Willenserklärung abgegeben werden kann. Im Außenhandel ist jedoch zum Beispiel unbedingt Schriftform zu empfehlen, mündliche Vereinbarungen sollten stets nachträglich schriftlich bestätigt werden. Bevor ein Vertrag schriftlich abgeschlossen wird, empfiehlt es sich ihn durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Verträge im täglichen Leben oder „brauche ich ein Anwalt“?

-     Eine Zeitung, bitte.
-     Das macht 1,20 €.
-     Schönen Tag noch.

Diesen Dialog führen wir tagtäglich. Doch juristisch stecken in dieser kleinen Unterhaltung drei Rechtsgeschäfte. Zwei Übereignungen und ein Vertrag. Verträge bestimmen unser tägliches Leben ohne, dass wir es merken.

HABEN SIE FRAGEN?

"Wenn Sie wissen möchten, worauf Sie bei vertragsrechtlichen Vereinbarungen achten müssen, zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an. Ich freue mich darauf Ihre Fragen zu beantworten. Sie können mich sowohl am Telefon zu den üblichen Zeiten, als auch per Mail erreichen. Um die Kommunikation zu erleichtern, können Sie jedoch auch das Formular unten benutzen."